ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. GEGENSTAND
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und Grupo Galis World, S.L. (nachfolgend „Pádel Galis“ oder der „Verkäufer“) hinsichtlich des Verkaufs von Padelplätzen durch Pádel Galis an nationale und internationale Kunden.
1.2. Sie gelten insbesondere für die Produkte und Dienstleistungen, die in den Kundenauftragsdokumenten aufgeführt sind, welche im Rahmen des Vertragsabschlusses erstellt werden.
1.3. Unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen können in bestimmten Fällen besondere Bedingungen spezifischer Art festgelegt werden, die diese Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise ergänzen, ersetzen oder außer Kraft setzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den Besonderen Bedingungen haben letztere Vorrang.
2. ANNAHME
Die Aufgabe einer Bestellung bedeutet die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen.
Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Bedingungen sowie alle technischen und kommerziellen Informationen vor der Bestätigung des Kaufs erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
3. FORMALISIERUNG DER BESTELLUNG
3.1. Die Bestellung gilt erst dann als gültig, verbindlich und rechtskräftig, wenn der Kunde diese unterzeichnet hat, sei es durch handschriftliche Unterschrift, digitale Signatur oder jedes andere von Pádel Galis akzeptierte elektronische Mittel, und Pádel Galis die entsprechende Vorauszahlung erhalten hat.
3.2. Ohne eine solche unterzeichnete Annahme und den Zahlungseingang ist Pádel Galis nicht verpflichtet, Materialien zu reservieren, Produktionsdaten zu blockieren, die Produktion zu starten oder die angebotenen Preise aufrechtzuerhalten.
3.3. Jede spätere Änderung der Bestellung muss ebenfalls schriftlich genehmigt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
3.4. Sobald die Bestellung vom Kunden unterzeichnet wurde, muss jede Änderung oder Ergänzung bezüglich der darin enthaltenen Produkte oder aufgrund nachträglicher Umstände in einer neuen Bestellung oder einer Änderung der ursprünglichen Bestellung festgehalten werden. Dies erfordert in jedem Fall die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien sowie deren Unterzeichnung in einer der in diesem Dokument festgelegten Formen. Für die neue oder geänderte Bestellung gelten sämtliche Bestimmungen dieser Bedingungen.
3.5. Jede Änderung oder Ergänzung, einschließlich einer neuen Beauftragung von Produkten, kann die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Montagetermine beeinflussen.
4. PRODUKT
4.1. Pádel Galis produziert und vertreibt Padelplätze in verschiedenen Konfigurationen und Spezifikationen.
4.2. Jede Bestellung umfasst ausschließlich die in der entsprechenden Bestellung angegebenen Elemente.
4.3. Die Installation ist eine eigenständige Dienstleistung, die unabhängig geplant wird und deren Angebot gegebenenfalls in der Bestellung enthalten ist.
4.4. Der Transport wird innerhalb der Bestellung separat angeboten.
4.5. Die vorgelegte Bestellung umfasst keine Sicherheits- und Gesundheitspläne, Präventionsmaßnahmen oder sonstige mit Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle verbundene Kosten. Diese Kosten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, der sicherstellen muss, dass während des Installationsprozesses sämtliche geltenden Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, einschließlich der Kosten für gegebenenfalls erforderliche Arbeitsvisa im jeweiligen Land, um die Tätigkeit gemäß den örtlichen Vorschriften und Gesetzen auszuführen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die Zahlungen erfolgen nach folgendem Schema:
• 50 %, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer: bei Reservierung der Bestellung.
• 50 %, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer: innerhalb von fünf (5) Werktagen, nachdem Pádel Galis dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Bestellung versandbereit ist.
Die allgemeinen Zahlungsbedingungen können angepasst werden, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wird, und werden im Angebot festgehalten.
5.2. Die Nichtzahlung einer Bestellung am Tag ihrer Erstellung und/oder Unterzeichnung kann nach Wahl von Pádel Galis zu deren Stornierung oder zur Änderung der geschätzten Produktionsdaten führen.
5.3. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der 50 %-Zahlung.
5.4. Die Bestellung wird erst versandt, wenn der Kunde den Gesamtbetrag der Bestellung bezahlt hat, unbeschadet gegebenenfalls anfallender Lagergebühren.
5.5. Die Zahlungen müssen gemäß den von Pádel Galis angegebenen Bankanweisungen erfolgen.
5.6. Pádel Galis behält sich das Recht vor, den angebotenen Preis im Falle von Preissteigerungen bei Rohstoffen, Kraftstoffen, Frachten und/oder Änderungen von Zöllen anzupassen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine entsprechende schriftliche Mitteilung übermittelt.
6. HERSTELLUNGS- UND LIEFERFRISTEN
6.1. Die Standardproduktionszeit beträgt ungefähr ACHT (8) Wochen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Materialien, Arbeitsauslastung und Zeitplanung.
6.2. Die Fristen sind unverbindlich und stellen keine strikte vertragliche Verpflichtung dar. Sie können von Pádel Galis je nach Situation der Lieferkette und/oder Produktionsumständen verlängert werden.
6.3. Verzögerungen aufgrund von Transport, Zoll, Logistikdienstleistern, kundenseitigen Umständen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen liegen nicht in der Verantwortung von Pádel Galis.
6.4. Wenn eine Installation beauftragt wird, wird diese unabhängig von der Materiallieferung geplant, wobei Pádel Galis nach Möglichkeit versucht, das Entladedatum mit dem Beginn der Installationsarbeiten abzustimmen.
6.5. Pádel Galis wird den Kunden schriftlich über Verlängerungen der Herstellungs- und Lieferfristen informieren.
7. LIEFERUNGEN
7.1. Anwendbare Incoterms
Alle Warenlieferungen, sowohl nationale als auch internationale, erfolgen gemäß den Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer ICC, sofern keine alternative Vereinbarung schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurde.
Bei nationalen Lieferungen dienen die Incoterms ausschließlich der Regelung der Verteilung von Kosten, Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Kunde, ohne die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu beeinflussen.
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung der Produkte gemäß FCA, CIF Seefracht oder DAP Landtransport.
7.2. Dokumentationsanforderungen
Grundsätzlich stellt Pádel Galis lediglich folgende transportbezogene Dokumente aus:
Für nationale und innergemeinschaftliche Sendungen:
• Handelsrechnung.
• Frachtbrief oder CMR.
Für internationale Sendungen außerhalb der EU:
• Handelsrechnung.
• Packliste.
• CMR, Sea Waybill oder Air Waybill je nach gewählter Transportart.
Die Dokumentation wird ausschließlich in digitaler Form erstellt und versandt. Falls der Kunde den Versand dieser Dokumentation in physischer Form an einen bestimmten Ort verlangt, wird für Verwaltung und Versand jedes angeforderten Dokuments ein zusätzlicher Betrag von EINHUNDERTFÜNFZIG EURO (150 €) berechnet.
Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, Pádel Galis sämtliche zusätzlichen und/oder ergänzenden Unterlagen bezüglich des Produkts, der Verpackung, des Containers oder anderer Anforderungen der Zoll- oder Hafenbehörden des Bestimmungslandes mitzuteilen. Der Kunde muss diese Unterlagen mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem vereinbarten Versanddatum übermitteln.
Ebenso muss der Kunde Pádel Galis mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Versanddatum sämtliche notwendigen Anweisungen für die korrekte Ausstellung des Bill of Lading, einschließlich Consignee, Notify Party und/oder sonstiger Angaben, sowie der übrigen Handelsdokumente wie Rechnung, Packliste usw. bereitstellen. Pádel Galis behält sich das Recht vor, diese Anweisungen zu prüfen und abzulehnen, sofern sie nicht den geltenden rechtlichen, operativen oder dokumentarischen Anforderungen entsprechen.
Für jede zusätzlich angeforderte Dokumentenart wird ein zusätzlicher Betrag von 150 € berechnet.
7.3. Lieferbedingungen
7.3.1. FCA-Lieferungen
Lieferungen der Produkte gemäß dem Incoterm FCA – Betriebsstätte von Pádel Galis erfolgen an folgende Adresse:
C/ PUIG CAMPANA, 7 – POL. IND. POU DE GODOFREDO, SILLA – VALENCIA, SPANIEN
Dabei gilt:
• Pádel Galis lädt die Ware auf das vom Kunden benannte Transportmittel zu dem zuvor vereinbarten und schriftlich bestätigten Datum und Zeitpunkt.
• Pádel Galis übernimmt gegebenenfalls die Exportzollformalitäten DUA/EXA.
• Pádel Galis stellt gegebenenfalls die vom Kunden mindestens fünfzehn (15) Tage vor der Verladung angeforderten Exportdokumente aus.
• Das Risiko für die Ware geht nach Abschluss der Verladung auf das Transportmittel auf den Kunden über.
Dieser Incoterm wird vom Verkäufer für internationale Geschäfte empfohlen, da er aus operativer, logistischer und zollrechtlicher Sicht am geeignetsten ist.
7.3.2. Lieferung unter CIF oder DAP
Sofern ausdrücklich vereinbart, kann Pádel Galis die Lieferung gemäß den Incoterms CIF Seehafen oder DAP vereinbarter Bestimmungsort durchführen.
In diesen Fällen gilt:
• Der Transport wird von Pádel Galis organisiert und beauftragt.
• Jede Transportkalkulation hat Schätzcharakter und kann aufgrund von Änderungen der geltenden Tarife, Zölle, Gebühren, Schlüsseltermine, Verfügbarkeit von Transportmitteln oder operativen Umständen zum Versandzeitpunkt angepasst werden.
• Der genaue Lieferort und der Risikoübergang richten sich nach dem vereinbarten Incoterm. Bei CIF-Lieferungen handelt es sich um einen Seehafen, bei DAP-Lieferungen um eine konkrete Adresse, an der direkt vom Lkw oder Container entladen werden kann.
• Der Kunde entlädt die Ware vom vorgesehenen Transportmittel und/oder am vereinbarten Lieferort.
• Bei DAP-Lieferungen trägt der Kunde sämtliche Einfuhrzölle und Steuern.
7.3.3. Lieferung unter EXW
Lieferungen unter EXW haben Ausnahmecharakter und müssen ausdrücklich vom Kunden angefordert und schriftlich von Pádel Galis akzeptiert werden.
Dabei gilt:
• Pádel Galis stellt die Ware an den Verladerampen seiner Einrichtungen zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt bereit.
• Der Kunde ist für Verladung, Transport, Versicherungen und Zollformalitäten verantwortlich und trägt sämtliche Risiken und Kosten ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware.
7.3.3.1. Lieferung unter EXW: Verpflichtung zur Bereitstellung von Verladeausrüstung
Im Falle einer EXW-Lieferung muss der Kunde zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel verfügen, um die Verladung der Ware durchzuführen.
Verfügen der Kunde oder sein Spediteur nicht über geeignete Verladeausrüstung oder können sie die Verladung nicht unter den vorgesehenen Bedingungen und Fristen durchführen, kann der Verkäufer nach schriftlicher Bestätigung mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem vereinbarten Verladedatum:
• Die Verladung der Ware im Auftrag des Kunden durchführen und hierfür einen festen Aufpreis von ACHTHUNDERT EURO (800 €) pro Sendung berechnen.
• Oder die Verladung neu terminieren und die entsprechenden Kosten und Vertragsstrafen gemäß diesen Bedingungen anwenden.
Die vom Verkäufer unter EXW-Bedingungen und mit den oben genannten Zusatzkosten durchgeführte Verladung hat stets unterstützenden Charakter und erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Risiko des Kunden, ohne dass hierdurch eine Haftung des Verkäufers entsteht.
7.3.3.2. Lieferung unter EXW: Verpflichtung bezüglich Zoll- und Transportdokumentation
Im Falle von EXW-Lieferungen ist der Kunde verpflichtet:
• Die ausgestellten Exportdokumente im Original oder als Kopie, einschließlich DUA/EXA, Ursprungszeugnisse, SWB, AWB, CMR, Frachtbrief, Begasungszertifikate usw., innerhalb von dreißig (30) Tagen nach tatsächlicher Verladung der Ware bereitzustellen.
• Pádel Galis innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach tatsächlicher Entladung der Ware einen Liefernachweis am endgültigen Bestimmungsort vorzulegen, einschließlich unterschriebenem CMR und/oder gültigem POD.
7.4. Verladedatum
Datum und Uhrzeit der Verladung werden zwischen den Parteien vereinbart und schriftlich bestätigt. Sie müssen mindestens dreißig (30) Tage vor der Verladung vereinbart werden, sofern keine ausdrücklich vereinbarten Ausnahmen bestehen. Diese Bestätigung ist verbindlich.
7.5. Stornierung des Transports
Teilt der Kunde die Stornierung des Transports weniger als drei (3) Werktage vor dem schriftlich bestätigten Verladedatum mit, wird eine feste Vertragsstrafe von FÜNFHUNDERT EURO (500 €) pro Sendung erhoben, die vom Kunden zu tragen ist.
Diese Vertragsstrafe gilt unabhängig vom vereinbarten Incoterm und unbeschadet zusätzlicher Kosten, die Pádel Galis von Transportgesellschaften, Spediteuren oder Dritten infolge der Stornierung in Rechnung gestellt werden.
7.6. Nichterscheinen am Verladetag
Erscheinen der Kunde oder sein Spediteur am vereinbarten und schriftlich bestätigten Verladetag und Zeitpunkt nicht, erhebt Pádel Galis eine feste Vertragsstrafe von EINTAUSEND EURO (1.000 €) pro Sendung für Kosten aufgrund von:
• Blockierung von Ware und Materialien.
• Neuorganisation von Zeitplänen, operativen Ressourcen und Personal.
• Blockierung von Logistikflächen und Verladeeinrichtungen.
Diese Vertragsstrafe gilt unabhängig vom vereinbarten Incoterm und unbeschadet zusätzlicher Kosten, die von Transportgesellschaften oder Dritten infolge des Nichterscheinens berechnet werden. Der Kunde muss diese Vertragsstrafe vor der Lieferung der Ware oder vor der Festlegung eines neuen Verladetermins bezahlen, je nachdem, was zuerst eintritt.
7.7. Nichtabholung der Ware und Lagerkosten
Holt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Verladedatum ab, kann Pádel Galis dem Kunden die Kosten für Lagerung, zusätzliche Handhabung und logistische Neuplanung berechnen.
Unbeschadet der übrigen in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Vertragsstrafen ist Pádel Galis berechtigt, dem Kunden automatisch Lager-, Handhabungs- und Logistikkosten in Höhe von EINHUNDERTFÜNFZIG EURO (150 €) pro Padelplatz und Kalendertag der Verzögerung zu berechnen, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem schriftlich bestätigten Verladedatum abholt.
Diese Beträge werden ab dem sechsten (6.) Werktag einschließlich fällig und müssen vom Kunden vor Lieferung der Ware oder vor Festlegung eines neuen Verladetermins bezahlt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.
8. INSTALLATION
8.1. Angebot für den Installationsservice
Das Angebot für den Installationsservice umfasst zwei (2) Positionen: die Arbeitskosten sowie die bei der Erbringung des Services entstehenden Installationskosten, einschließlich Reisen, Spesen und Unterkunft.
8.2. Angebot für montagebezogene Kosten
Das Angebot für Unterkunft, Reisen, Verpflegung und sonstige aus der Montage resultierende Kosten hat Schätzcharakter. Pádel Galis behält sich das Recht vor, dieses Angebot zum Zeitpunkt der Installation auf Grundlage der dann gültigen Preise zu überprüfen und anzupassen.
8.3. Versicherungen
Der Kunde muss die entsprechenden Versicherungen abschließen und sämtliche notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Sicherheits- und Gesundheitsplan der Baustelle treffen.
8.4. Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die dem Kunden zuzurechnen sind
Pádel Galis haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die sich aus folgenden Umständen ergeben:
i) Die Bauarbeiten befinden sich bei Ankunft der Monteure nicht in geeignetem Zustand für die Installation und der Kunde entscheidet, diese zu diesem Zeitpunkt anzupassen.
ii) Nichteinhaltung des Entladehandbuchs und/oder des technischen Installationshandbuchs durch den Kunden.
iii) Fehlende Verfügbarkeit des Arbeitsbereichs aufgrund gleichzeitig ausgeführter Arbeiten im Installationsbereich.
iv) Ungünstige Wetterbedingungen, die die Arbeiten verhindern oder verzögern.
v) Fehlende Verfügbarkeit der Räumlichkeiten und/oder Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen durch den Kunden.
In all diesen Fällen gelten folgende Zusatzkosten:
a. Personalkosten: DREIHUNDERTFÜNFZIG EURO (350 €) pro Person/Tag.
b. Spesen: SECHZIG EURO (60 €) pro Person/Tag.
c. Unterkunftskosten.
8.5. Für die Installation erforderliche Maschinen
Die Beauftragung und Bereitstellung von Kran, Gabelstapler, Hebebühne und sonstigen für die Installation erforderlichen Maschinen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Im Falle von Verzögerungen aufgrund fehlender Verfügbarkeit dieser Maschinen erhebt Pádel Galis die entsprechenden zusätzlichen Tageskosten gemäß dem vorherigen Abschnitt.
8.6. Umfang des Angebots
Das Installationsangebot umfasst nicht:
• Entladung am Bestimmungsort, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
• Jegliche Art von Bauarbeiten.
• Die Vorbereitung der Bauarbeiten.
• Elektrische Installation. In Bezug auf Letztere liefert Pádel Galis lediglich das Stromkabel zur Verbindung der Scheinwerfer mit dem Stromanschlusspunkt gemäß Baustellenhandbuch und Lichtpunkten.
8.7. Abfallmanagement
Die Kosten und Abgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung der bei der Installation des Produkts entstehenden Abfälle, einschließlich Karton, Kunststoffe, Metalle usw., trägt ausschließlich der Kunde.
Ebenso muss der Kunde Pádel Galis geeignete Container oder Mittel zur Entsorgung zur Verfügung stellen.
8.8. Mitteilung über die Fertigstellung der Arbeiten
Wenn Pádel Galis die Installations- und Montagearbeiten als abgeschlossen betrachtet, wird der Kunde schriftlich informiert. Eine Mitteilung per E-Mail mit Empfangsbestätigung gilt als ausreichend, damit der Kunde das Abnahmeprotokoll der Installation unterzeichnet.
8.9. Prüfungsfrist des Kunden
Der Kunde verfügt ab Erhalt der Mitteilung über drei (3) Kalendertage zur Prüfung der Arbeiten. Nach Ablauf dieser Frist ohne gegenteilige schriftliche Mitteilung gelten Installation und Montage als akzeptiert und in einwandfreiem Zustand für den vorgesehenen Gebrauch, ohne dass ein formelles Abnahmeprotokoll erforderlich ist.
8.10. Begründete Ablehnung der Abnahme
Ist der Kunde der Ansicht, dass die Arbeiten nicht abgeschlossen sind oder Mängel aufweisen, muss er dies innerhalb derselben Frist schriftlich mitteilen und die Gründe der Ablehnung sowie die festgestellten Mängel klar und detailliert beschreiben.
8.11. Nachbesserung durch Pádel Galis
Pádel Galis wird die vom Kunden gemeldeten Mängel schnellstmöglich entsprechend ihrer Art beheben.
8.12. Zweite Prüfung und Abnahme
Nach Behebung der Mängel informiert Pádel Galis den Kunden erneut, damit dieser eine zweite Prüfung durchführen kann. Der Kunde verfügt hierfür über drei (3) Kalendertage.
In dieser Phase dürfen keine anderen als die ursprünglich gemeldeten Mängel geltend gemacht werden.
Verstreicht die Frist ohne schriftliche Mitteilung, gilt die Installation als korrekt und abgeschlossen akzeptiert, ohne dass ein weiteres Abnahmeprotokoll erforderlich ist.
9. GARANTIEN
9.1. Anwendbare Garantien
Alle Produkte unterliegen – vorbehaltlich der Vorlage der Rechnung, der ursprünglichen Bestellung, des Nachweises der vollständigen Zahlung einschließlich gegebenenfalls der Installationskosten sowie entsprechender Fotobeweise – folgenden Garantien, unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und der Fälle des Garantieverlusts:
a. Struktur: zehn (10) Jahre Garantie auf strukturelle Stabilität.
b. Pulverbeschichtung der Struktur: zwei (2) Jahre.
c. Kunstrasen: zwei (2) Jahre.
d. Glas: zwei (2) Jahre. Die Garantie deckt keine Brüche ab dem Zeitpunkt ab, an dem die Techniker von Pádel Galis die vollständige Installation des Platzes abgeschlossen haben.
e. Flutlichtstrahler: zwei (2) Jahre Produktgarantie.
9.2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für das Produkt und schließt ausdrücklich sämtliche Kosten für Demontage, Montage oder Transport aus.
Damit der Kunde die Garantie geltend machen kann, muss er in jedem Fall Rechnung und/oder Bestellung, den Nachweis der vollständigen Zahlung sowie präzise Fotos des reklamierten Mangels vorlegen.
9.3. Offensichtliche Mängel und Rücksendungen
Pádel Galis übernimmt keine Haftung für offensichtliche Schäden oder Mängel, die nicht schriftlich gemeldet wurden, bevor das Produkt manipuliert oder bearbeitet wurde.
Rücksendungen von Materialien, die nicht ordnungsgemäß verpackt und in einwandfreiem Zustand sind, werden nicht akzeptiert.
9.4. Fälle des Garantieverlusts
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
• Unsachgemäße Verwendung und/oder ungeeignete Lagerung des Produkts.
• Unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Installation entgegen den Herstellervorgaben.
• Schäden durch äußere Einflüsse, einschließlich schädlicher oder korrosiver Chemikalien.
• Mangelhafte Wartung oder fehlende Reinigung.
• Verwendung von Ersatzteilen oder Wartungsmaterialien, die nicht vom Hersteller geliefert wurden.
• Mängel an den Bauarbeiten, Fundamenten oder anderen Elementen, die zu einer fehlerhaften Installation führen können.
• Beleuchtungsprobleme aufgrund fehlerhafter Elektroinstallation.
9.5. Spezifische Ausschlüsse in Bezug auf Kunstrasen
Von der Garantie für Kunstrasen ausdrücklich ausgeschlossen sind:
a. Schäden oder Verformungen aufgrund einer Lagerung von mehr als sechs (6) Monaten oder Lagerung unter ungeeigneten Bedingungen, einschließlich nicht überdachter Bereiche, Regen, Feuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung.
b. Ungewöhnliche Verschiebungen des Rasens aufgrund glatter, polierter oder glänzender Untergründe. Die Untergründe müssen wasserdurchlässig sein oder eine Mindestrauheit aufweisen.
c. Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Rasenrollen. Das Entladen muss zwingend mit Teleskoplader oder Gabelstapler erfolgen.
d. Schrumpfung oder Ausdehnung des Rasens aufgrund von Umweltbedingungen, Materialtyp oder glatten bzw. polierten Untergründen. Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind Maßabweichungen aufgrund eines geringeren Sandniveaus als im technischen Datenblatt angegeben.
e. Unzureichende Wartung des Rasens. Der verwendete Sand muss silikathaltig SiO₂ 92 %, natürlich, ungequetscht, gewaschen und gesiebt sein. Regelmäßige Nachfüllungen und Bürstungen müssen durchgeführt werden, um die vorgeschriebenen technischen Werte und eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten.
f. Schmelzen oder irreversible Veränderungen der Fasern, die zu einer irreversiblen Ausdehnung oder Schrumpfung der Trägerschicht führen.
10. STORNIERUNGSRICHTLINIE
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist Pádel Galis berechtigt, 100 % des vom Kunden geleisteten Anzahlungsbetrags als Vertragsstrafe und Schadensersatz einzubehalten.
In jedem Fall können Installationen oder Materialien, die nicht standardmäßig sind und speziell für den Kunden angepasst wurden, nicht storniert werden.
11. HAFTUNG
Pádel Galis haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung, einer nicht autorisierten Installation, unsachgemäßen Handhabung oder unzureichenden Wartung des Produkts ergeben.
In keinem Fall kann der Kunde von Pádel Galis entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder Reputationsschäden verlangen.
Ebenso haftet Pádel Galis nicht für Verzögerungen, die durch Logistikdienstleister, Zollbehörden oder externe Umstände verursacht werden.
Pádel Galis handelt ausschließlich als Verkäufer des Produkts. Es liegt in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Kunden zu prüfen und sicherzustellen, dass das Produkt für Installation, Nutzung und Betrieb gemäß den lokalen, kommunalen, regionalen, nationalen oder internationalen Vorschriften am Bestimmungsort geeignet ist.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle technischen, rechtlichen und administrativen Prüfungen durchzuführen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Installation des Padelplatzes allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, wobei Pádel Galis von jeglicher Haftung aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen freigestellt wird.
Die maximale Gesamthaftung von Pádel Galis im Zusammenhang mit Verlusten oder Schäden, die sich aus dem Verkauf und der Installation einer Bestellung oder im Zusammenhang damit ergeben, darf in keinem Fall den Betrag überschreiten, der als Verkaufs- und Installationspreis erhalten wurde.
12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
12.1. Die Gültigkeit jedes Angebots beträgt dreißig (30) Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde darüber informiert wurde, dass es verfügbar ist. Nach Ablauf dieser Frist ohne ausdrückliche Annahme durch den Kunden verfällt das Angebot.
12.2. Im Falle einer Finanzierung ist die Bestätigung des entsprechenden Angebots von der Zustimmung des von Pádel Galis bereitgestellten Finanzinstituts abhängig.
12.3. Die Preise enthalten weder Mehrwertsteuer noch sonstige anwendbare Steuern. Der Rechnungsbetrag muss dem angebotenen Betrag entsprechen, einschließlich aller Änderungen am ursprünglichen Angebot und/oder Kundenauftrag.
12.4. Die in dieser Bestellung enthaltenen Waren bleiben Eigentum von Pádel Galis, bis der Käufer den vollständigen Betrag bezahlt hat.
Im Falle der Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum kann Pádel Galis entweder die Zahlung verlangen oder die Waren zurückfordern, wobei sämtliche Transportkosten und eine mögliche Wertminderung vom Käufer zu tragen sind.
Bis zum Eigentumsübergang muss der Käufer die Waren in gutem Zustand halten und eindeutig identifizierbar aufbewahren.
Pádel Galis behält sich das Recht vor, den Endempfänger nicht bezahlter Waren zu kontaktieren, um diese zurückzuerlangen.
13. GEISTIGES EIGENTUM
Designs, Pläne, Fotografien, Renderings, technische Dokumentationen und grafisches Material, die von Pádel Galis bereitgestellt werden, sind ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Pádel Galis weder reproduziert noch weitergegeben werden.
14. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
14.1. Im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen informiert Pádel Galis den Kunden als Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Unterzeichner dieser Allgemeinen Bedingungen sowie gegebenenfalls besonderer Bedingungen darüber, dass diese Daten ausschließlich verarbeitet werden, um die beauftragten Dienstleistungen, einschließlich Vermessung, Installation und/oder Renovierung im Zusammenhang mit den vom Kunden beauftragten Produkten und/oder Artikeln, zu verwalten, bereitzustellen, auszuführen und zu bewerten. Die Verarbeitung dieser Daten durch Pádel Galis basiert auf der Durchführung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags; die Nichtbereitstellung dieser Daten kann die Vertragsdurchführung unmöglich machen.
14.2. Ebenso informiert Pádel Galis den Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften darüber, dass seine Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, außer mit ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Verpflichtung. Die Daten werden gespeichert, bis ihre Löschung verlangt wird, und anschließend für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gemäß Handels-, Buchhaltungs- und Steuerrecht oder anderen anwendbaren Vorschriften.
14.3. Der Kunde kann unter anderem seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem er eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder Post an Pádel Galis sendet.
14.4. Zur Ausübung dieser Rechte und zur Gewährleistung der Identifikation des Antragstellers ist der Anfrage eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gegebenenfalls der Ausländeridentifikationsnummer beizufügen.
14.5. Ebenso hat der Kunde das Recht, eine Beschwerde bei der Spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass seine Daten unangemessen verarbeitet wurden.
14.6. In jedem Fall verpflichtet sich Pádel Galis, die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zu den Zwecken des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Bedingungen und gegebenenfalls besonderer Bedingungen zu verarbeiten, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, auch nicht zu Aufbewahrungszwecken. Ebenso verpflichtet sich Pádel Galis, sämtliche Sicherheits-, Vertraulichkeits- und Organisationsmaßnahmen anzuwenden, die erforderlich sind, um die Integrität dieser personenbezogenen Daten zu gewährleisten, ihre Veränderung, ihren Verlust, ihre unbefugte Verarbeitung oder ihren unbefugten Zugriff zu verhindern, wobei Art der Daten und bestehende Risiken berücksichtigt werden. Diese Verpflichtungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter und/oder Subunternehmer, die der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
15. GERICHTSSTANDSKLAUSEL
15.1. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag sowie sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand, seiner Durchführung oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht des Königreichs Spanien und werden entsprechend ausgelegt, ohne Anwendung von Kollisionsnormen oder Rechtswahlgrundsätzen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen könnten.
15.2. Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte jeglicher Art zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fragen zu seinem Bestehen, seiner Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Nichterfüllung oder Beendigung, unterliegen ausdrücklich und ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Valencia, Spanien, wobei die Parteien auf jeden anderen Gerichtsstand verzichten, der ihnen zustehen könnte.
16. UNTERSCHRIFT
Dieses Dokument, das mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet wird, die den Anforderungen der Verordnung EU Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt entspricht, ist für die Parteien vollständig gültig und verbindlich und hat denselben Beweiswert wie eine handschriftliche Unterschrift.