1. GEGENSTAND
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und Grupo Galis World, S.L. (nachfolgend „Pádel Galis“ oder der „Verkäufer“) hinsichtlich des Verkaufs von Padelplätzen durch Pádel Galis an nationale und internationale Kunden.
1.2. Sie gelten insbesondere für die Produkte und Dienstleistungen, die in den Kundenauftragsdokumenten aufgeführt sind, welche im Rahmen des Vertragsabschlusses erstellt werden.
1.3. Unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen können in bestimmten Fällen besondere Bedingungen spezifischer Art festgelegt werden, die diese Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise ergänzen, ersetzen oder außer Kraft setzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Bedingungen und den Besonderen Bedingungen haben letztere Vorrang.
2. ANNAHME
Die Aufgabe einer Bestellung bedeutet die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen.
Der Kunde bestätigt, diese Allgemeinen Bedingungen sowie alle technischen und kommerziellen Informationen vor der Bestätigung des Kaufs erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
3. FORMALISIERUNG DER BESTELLUNG
3.1. Die Bestellung gilt erst dann als gültig, verbindlich und rechtskräftig, wenn der Kunde diese unterzeichnet hat, sei es durch handschriftliche Unterschrift, digitale Signatur oder jedes andere von Pádel Galis akzeptierte elektronische Mittel, und Pádel Galis die entsprechende Vorauszahlung erhalten hat.
3.2. Ohne eine solche unterzeichnete Annahme und den Zahlungseingang ist Pádel Galis nicht verpflichtet, Materialien zu reservieren, Produktionsdaten zu blockieren, die Produktion zu starten oder die angebotenen Preise aufrechtzuerhalten.
3.3. Jede spätere Änderung der Bestellung muss ebenfalls schriftlich genehmigt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
3.4. Sobald die Bestellung vom Kunden unterzeichnet wurde, muss jede Änderung oder Ergänzung bezüglich der darin enthaltenen Produkte oder aufgrund nachträglicher Umstände in einer neuen Bestellung oder einer Änderung der ursprünglichen Bestellung festgehalten werden. Dies erfordert in jedem Fall die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Parteien sowie deren Unterzeichnung in einer der in diesem Dokument festgelegten Formen. Für die neue oder geänderte Bestellung gelten sämtliche Bestimmungen dieser Bedingungen.
3.5. Jede Änderung oder Ergänzung, einschließlich einer neuen Beauftragung von Produkten, kann die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Montagetermine beeinflussen.
4. PRODUKT
4.1. Pádel Galis produziert und vertreibt Padelplätze in verschiedenen Konfigurationen und Spezifikationen.
4.2. Jede Bestellung umfasst ausschließlich die in der entsprechenden Bestellung angegebenen Elemente.
4.3. Die Installation ist eine eigenständige Dienstleistung, die unabhängig geplant wird und deren Angebot gegebenenfalls in der Bestellung enthalten ist.
4.4. Der Transport wird innerhalb der Bestellung separat angeboten.
4.5. Die vorgelegte Bestellung umfasst keine Sicherheits- und Gesundheitspläne, Präventionsmaßnahmen oder sonstige mit Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle verbundene Kosten. Diese Kosten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, der sicherstellen muss, dass während des Installationsprozesses sämtliche geltenden Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, einschließlich der Kosten für gegebenenfalls erforderliche Arbeitsvisa im jeweiligen Land, um die Tätigkeit gemäß den örtlichen Vorschriften und Gesetzen auszuführen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Die Zahlungen erfolgen nach folgendem Schema:
• 50 %, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer: bei Reservierung der Bestellung.
• 50 %, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer: innerhalb von fünf (5) Werktagen, nachdem Pádel Galis dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Bestellung versandbereit ist.
Die allgemeinen Zahlungsbedingungen können angepasst werden, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wird, und werden im Angebot festgehalten.
5.2. Die Nichtzahlung einer Bestellung am Tag ihrer Erstellung und/oder Unterzeichnung kann nach Wahl von Pádel Galis zu deren Stornierung oder zur Änderung der geschätzten Produktionsdaten führen.
5.3. Die Produktion beginnt erst nach Eingang der 50 %-Zahlung.
5.4. Die Bestellung wird erst versandt, wenn der Kunde den Gesamtbetrag der Bestellung bezahlt hat, unbeschadet gegebenenfalls anfallender Lagergebühren.
5.5. Die Zahlungen müssen gemäß den von Pádel Galis angegebenen Bankanweisungen erfolgen.
5.6. Pádel Galis behält sich das Recht vor, den angebotenen Preis im Falle von Preissteigerungen bei Rohstoffen, Kraftstoffen, Frachten und/oder Änderungen von Zöllen anzupassen. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine entsprechende schriftliche Mitteilung übermittelt.
6. HERSTELLUNGS- UND LIEFERFRISTEN
6.1. Die Standardproduktionszeit beträgt ungefähr ACHT (8) Wochen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Materialien, Arbeitsauslastung und Zeitplanung.
6.2. Die Fristen sind unverbindlich und stellen keine strikte vertragliche Verpflichtung dar. Sie können von Pádel Galis je nach Situation der Lieferkette und/oder Produktionsumständen verlängert werden.
6.3. Verzögerungen aufgrund von Transport, Zoll, Logistikdienstleistern, kundenseitigen Umständen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen liegen nicht in der Verantwortung von Pádel Galis.
6.4. Wenn eine Installation beauftragt wird, wird diese unabhängig von der Materiallieferung geplant, wobei Pádel Galis nach Möglichkeit versucht, das Entladedatum mit dem Beginn der Installationsarbeiten abzustimmen.
6.5. Pádel Galis wird den Kunden schriftlich über Verlängerungen der Herstellungs- und Lieferfristen informieren.
7. LIEFERUNGEN
7.1. Anwendbare Incoterms
Alle Warenlieferungen, sowohl nationale als auch internationale, erfolgen gemäß den Incoterms® 2020 der Internationalen Handelskammer ICC, sofern keine alternative Vereinbarung schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurde.
Bei nationalen Lieferungen dienen die Incoterms ausschließlich der Regelung der Verteilung von Kosten, Risiken und Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Kunde, ohne die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu beeinflussen.
Grundsätzlich erfolgt die Lieferung der Produkte gemäß FCA, CIF Seefracht oder DAP Landtransport.
7.2. Dokumentationsanforderungen
Grundsätzlich stellt Pádel Galis lediglich folgende transportbezogene Dokumente aus:
Für nationale und innergemeinschaftliche Sendungen:
• Handelsrechnung.
• Frachtbrief oder CMR.
Für internationale Sendungen außerhalb der EU:
• Handelsrechnung.
• Packliste.
• CMR, Sea Waybill oder Air Waybill je nach gewählter Transportart.
Die Dokumentation wird ausschließlich in digitaler Form erstellt und versandt. Falls der Kunde den Versand dieser Dokumentation in physischer Form an einen bestimmten Ort verlangt, wird für Verwaltung und Versand jedes angeforderten Dokuments ein zusätzlicher Betrag von EINHUNDERTFÜNFZIG EURO (150 €) berechnet.
Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, Pádel Galis sämtliche zusätzlichen und/oder ergänzenden Unterlagen bezüglich des Produkts, der Verpackung, des Containers oder anderer Anforderungen der Zoll- oder Hafenbehörden des Bestimmungslandes mitzuteilen. Der Kunde muss diese Unterlagen mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem vereinbarten Versanddatum übermitteln.
Ebenso muss der Kunde Pádel Galis mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Versanddatum sämtliche notwendigen Anweisungen für die korrekte Ausstellung des Bill of Lading, einschließlich Consignee, Notify Party und/oder sonstiger Angaben, sowie der übrigen Handelsdokumente wie Rechnung, Packliste usw. bereitstellen. Pádel Galis behält sich das Recht vor, diese Anweisungen zu prüfen und abzulehnen, sofern sie nicht den geltenden rechtlichen, operativen oder dokumentarischen Anforderungen entsprechen.
Für jede zusätzlich angeforderte Dokumentenart wird ein zusätzlicher Betrag von 150 € berechnet.
7.3. Lieferbedingungen
7.3.1. FCA-Lieferungen
Lieferungen der Produkte gemäß dem Incoterm FCA – Betriebsstätte von Pádel Galis erfolgen an folgende Adresse:
C/ PUIG CAMPANA, 7 – POL. IND. POU DE GODOFREDO, SILLA – VALENCIA, SPANIEN
Dabei gilt:
• Pádel Galis lädt die Ware auf das vom Kunden benannte Transportmittel zu dem zuvor vereinbarten und schriftlich bestätigten Datum und Zeitpunkt.
• Pádel Galis übernimmt gegebenenfalls die Exportzollformalitäten DUA/EXA.
• Pádel Galis stellt gegebenenfalls die vom Kunden mindestens fünfzehn (15) Tage vor der Verladung angeforderten Exportdokumente aus.
• Das Risiko für die Ware geht nach Abschluss der Verladung auf das Transportmittel auf den Kunden über.
Dieser Incoterm wird vom Verkäufer für internationale Geschäfte empfohlen, da er aus operativer, logistischer und zollrechtlicher Sicht am geeignetsten ist.
7.3.2. Lieferung unter CIF oder DAP
Sofern ausdrücklich vereinbart, kann Pádel Galis die Lieferung gemäß den Incoterms CIF Seehafen oder DAP vereinbarter Bestimmungsort durchführen.
In diesen Fällen gilt:
• Der Transport wird von Pádel Galis organisiert und beauftragt.
• Jede Transportkalkulation hat Schätzcharakter und kann aufgrund von Änderungen der geltenden Tarife, Zölle, Gebühren, Schlüsseltermine, Verfügbarkeit von Transportmitteln oder operativen Umständen zum Versandzeitpunkt angepasst werden.
• Der genaue Lieferort und der Risikoübergang richten sich nach dem vereinbarten Incoterm. Bei CIF-Lieferungen handelt es sich um einen Seehafen, bei DAP-Lieferungen um eine konkrete Adresse, an der direkt vom Lkw oder Container entladen werden kann.
• Der Kunde entlädt die Ware vom vorgesehenen Transportmittel und/oder am vereinbarten Lieferort.
• Bei DAP-Lieferungen trägt der Kunde sämtliche Einfuhrzölle und Steuern.
7.3.3. Lieferung unter EXW
Lieferungen unter EXW haben Ausnahmecharakter und müssen ausdrücklich vom Kunden angefordert und schriftlich von Pádel Galis akzeptiert werden.
Dabei gilt:
• Pádel Galis stellt die Ware an den Verladerampen seiner Einrichtungen zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt bereit.
• Der Kunde ist für Verladung, Transport, Versicherungen und Zollformalitäten verantwortlich und trägt sämtliche Risiken und Kosten ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware.
7.3.3.1. Lieferung unter EXW: Verpflichtung zur Bereitstellung von Verladeausrüstung
Im Falle einer EXW-Lieferung muss der Kunde zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel verfügen, um die Verladung der Ware durchzuführen.
Verfügen der Kunde oder sein Spediteur nicht über geeignete Verladeausrüstung oder können sie die Verladung nicht unter den vorgesehenen Bedingungen und Fristen durchführen, kann der Verkäufer nach schriftlicher Bestätigung mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem vereinbarten Verladedatum:
• Die Verladung der Ware im Auftrag des Kunden durchführen und hierfür einen festen Aufpreis von ACHTHUNDERT EURO (800 €) pro Sendung berechnen.
• Oder die Verladung neu terminieren und die entsprechenden Kosten und Vertragsstrafen gemäß diesen Bedingungen anwenden.
Die vom Verkäufer unter EXW-Bedingungen und mit den oben genannten Zusatzkosten durchgeführte Verladung hat stets unterstützenden Charakter und erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Risiko des Kunden, ohne dass hierdurch eine Haftung des Verkäufers entsteht.
7.3.3.2. Lieferung unter EXW: Verpflichtung bezüglich Zoll- und Transportdokumentation
Im Falle von EXW-Lieferungen ist der Kunde verpflichtet:
• Die ausgestellten Exportdokumente im Original oder als Kopie, einschließlich DUA/EXA, Ursprungszeugnisse, SWB, AWB, CMR, Frachtbrief, Begasungszertifikate usw., innerhalb von dreißig (30) Tagen nach tatsächlicher Verladung der Ware bereitzustellen.
• Pádel Galis innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach tatsächlicher Entladung der Ware einen Liefernachweis am endgültigen Bestimmungsort vorzulegen, einschließlich unterschriebenem CMR und/oder gültigem POD.
7.4. Verladedatum
Datum und Uhrzeit der Verladung werden zwischen den Parteien vereinbart und schriftlich bestätigt. Sie müssen mindestens dreißig (30) Tage vor der Verladung vereinbart werden, sofern keine ausdrücklich vereinbarten Ausnahmen bestehen. Diese Bestätigung ist verbindlich.
7.5. Stornierung des Transports
Teilt der Kunde die Stornierung des Transports weniger als drei (3) Werktage vor dem schriftlich bestätigten Verladedatum mit, wird eine feste Vertragsstrafe von FÜNFHUNDERT EURO (500 €) pro Sendung erhoben, die vom Kunden zu tragen ist.
Diese Vertragsstrafe gilt unabhängig vom vereinbarten Incoterm und unbeschadet zusätzlicher Kosten, die Pádel Galis von Transportgesellschaften, Spediteuren oder Dritten infolge der Stornierung in Rechnung gestellt werden.
7.6. Nichterscheinen am Verladetag
Erscheinen der Kunde oder sein Spediteur am vereinbarten und schriftlich bestätigten Verladetag und Zeitpunkt nicht, erhebt Pádel Galis eine feste Vertragsstrafe von EINTAUSEND EURO (1.000 €) pro Sendung für Kosten aufgrund von:
• Blockierung von Ware und Materialien.
• Neuorganisation von Zeitplänen, operativen Ressourcen und Personal.
• Blockierung von Logistikflächen und Verladeeinrichtungen.
Diese Vertragsstrafe gilt unabhängig vom vereinbarten Incoterm und unbeschadet zusätzlicher Kosten, die von Transportgesellschaften oder Dritten infolge des Nichterscheinens berechnet werden. Der Kunde muss diese Vertragsstrafe vor der Lieferung der Ware oder vor der Festlegung eines neuen Verladetermins bezahlen, je nachdem, was zuerst eintritt.
7.7. Nichtabholung der Ware und Lagerkosten
Holt der Kunde die Ware nicht zum vereinbarten Verladedatum ab, kann Pádel Galis dem Kunden die Kosten für Lagerung, zusätzliche Handhabung und logistische Neuplanung berechnen.
Unbeschadet der übrigen in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Vertragsstrafen ist Pádel Galis berechtigt, dem Kunden automatisch Lager-, Handhabungs- und Logistikkosten in Höhe von EINHUNDERTFÜNFZIG EURO (150 €) pro Padelplatz und Kalendertag der Verzögerung zu berechnen, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach dem schriftlich bestätigten Verladedatum abholt.
Diese Beträge werden ab dem sechsten (6.) Werktag einschließlich fällig und müssen vom Kunden vor Lieferung der Ware oder vor Festlegung eines neuen Verladetermins bezahlt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.
8. MONTAGE
8.1 Angebot für die Montageleistungen
Das Angebot für die Montageleistungen besteht aus zwei (2) Positionen: den Arbeitskosten sowie den im Zusammenhang mit der Montage entstehenden Nebenkosten (Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Montagekosten).
8.2 Kostenvoranschlag für montagebedingte Nebenkosten
Der Kostenvoranschlag für Unterkunft, Anreise, Verpflegung und sonstige mit der Montage verbundene Kosten dient ausschließlich als Schätzung.
Padel Galis behält sich das Recht vor, diese Kosten zum Zeitpunkt der Montage zu überprüfen und entsprechend den dann geltenden Preisen anzupassen.
8.3 Versicherungen
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Versicherungen abzuschließen sowie alle im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
8.4 Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die vom Kunden zu vertreten sind
Padel Galis haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
i) Die bauseitigen Arbeiten sind bei Ankunft des Montageteams nicht montagebereit und der Kunde entscheidet, diese Arbeiten zu diesem Zeitpunkt fertigzustellen oder anzupassen.
ii) Nichteinhaltung des Entladehandbuchs und/oder des Technischen Montagehandbuchs durch den Kunden.
iii) Der Montagebereich ist aufgrund gleichzeitig stattfindender Arbeiten nicht verfügbar.
iv) Ungünstige Wetterbedingungen, welche die Montage verhindern oder verzögern.
v) Fehlende Verfügbarkeit des Standorts oder fehlende Genehmigungen, Lizenzen oder behördliche Zulassungen seitens des Kunden.
vi) Diebstahl von Materialien, Werkzeugen oder Ausrüstung.
In diesen Fällen werden folgende Zusatzkosten berechnet:
- Personalkosten: dreihundertfünfzig Euro (350 €) pro Person und Tag.
- Tagespauschale: sechzig Euro (60 €) pro Person und Tag.
- Unterkunft: nach tatsächlichem Aufwand.
8.5 Für die Montage erforderliche Maschinen
Der Kunde ist ausschließlich dafür verantwortlich, rechtzeitig sämtliche für die Montage erforderlichen Maschinen wie Kräne, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen oder sonstige Hebe- und Transportgeräte bereitzustellen.
Kommt es aufgrund fehlender Maschinen zu Verzögerungen, ist Padel Galis berechtigt, die in Abschnitt 8.4 genannten zusätzlichen Tageskosten in Rechnung zu stellen.
8.6 Zugang und Erreichbarkeit der Baustelle
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Montageort vollständig für Anlieferung, Entladung und Montage zugänglich ist.
Hierzu gehört insbesondere:
a) ein geeigneter Zugang für Lieferfahrzeuge und Entladegeräte;
b) ausreichender Freiraum für Kräne und Montagegeräte;
c) die sichere Beförderung sämtlicher Komponenten vom Lieferort bis zum endgültigen Montageort.
Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass sämtliche Montagegeräte und Maschinen die Bodenplatte bzw. das Fundament sicher erreichen und darauf betrieben werden können.
Jegliche Einschränkungen des Zugangs, zusätzlicher Hebeaufwand, Krangestellung, Zugangstechnik, manuelle Handhabung oder sonstige logistische Maßnahmen aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit werden gesondert berechnet.
8.7 Umfang des Montageangebots
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, umfasst das Montageangebot nicht:
- Entladung am Bestimmungsort (sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten).
- Jegliche Bauarbeiten.
- Vorbereitung der Baustelle.
- Elektroinstallation. Padel Galis liefert ausschließlich die Stromkabel zur Verbindung der Flutlichtanlagen mit dem Netzanschlusspunkt gemäß Bauhandbuch und Beleuchtungsplan.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, basieren sämtliche Angebote auf einer Lieferung und Montage direkt vom Container bzw. Lieferort bis zur vorbereiteten Bodenplatte oder Fundamentfläche.
- Sämtliche Arbeiten, Dienstleistungen, Geräte, Transporte, Hebevorgänge, Umsetzungen oder logistischen Maßnahmen zwischen Lieferort und Fundament.
Diese Leistungen werden gesondert berechnet.
8.8 Abfallentsorgung und Reinigung
Der Kunde trägt sämtliche Kosten und Gebühren für die Entsorgung der während der Montage anfallenden Abfälle (Karton, Kunststoff, Metall usw.).
Der Kunde hat geeignete Container oder Entsorgungsmöglichkeiten bereitzustellen.
Die Montageleistungen von Padel Galis umfassen keine Endreinigung der Baustelle, Spielfläche, Glaswände, umliegenden Bereiche oder die Entfernung feiner Baurückstände, die über den üblichen, unmittelbar durch Padel Galis verursachten Montageabfall hinausgehen.
Erforderliche professionelle Reinigungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu beauftragen.
8.9 Verantwortung des Kunden für Planung und Ausführung
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Bereitstellung sämtlicher Pläne, Zeichnungen, Vermessungen, Maße und technischer Unterlagen, die für die Ausführung der Arbeiten erforderlich sind.
Der Kunde ist außerdem allein verantwortlich für:
a) die Ausrichtung der Spielfelder;
b) die verfügbaren Abmessungen und deren Eignung;
c) die Einhaltung sämtlicher örtlicher Bau-, Planungs- und Genehmigungsvorschriften;
d) die statische Eignung der Bodenplatte bzw. des Fundaments sowie der angrenzenden Bereiche;
e) die allgemeine Umsetzbarkeit des Projekts.
Padel Galis haftet nicht für Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, die auf unzutreffende, unvollständige oder unzureichende technische Unterlagen oder Pläne des Kunden zurückzuführen sind.
8.10 Lagerung auf der Baustelle
Bei Projekten mit Montageleistungen trägt der Kunde ab Lieferung der Produkte bis zur Abnahme gemäß Abschnitt 8.12 die alleinige Verantwortung für deren Verwahrung, Sicherheit, Lagerung und Erhaltung.
Der Kunde trägt während dieses Zeitraums sämtliche Risiken hinsichtlich Verlust, Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung oder Verschlechterung, unabhängig davon, ob die Produkte bereits geprüft oder abgenommen wurden.
Die Produkte sind entsprechend der technischen Dokumentation und des Wartungshandbuchs sicher zu lagern.
Padel Galis übernimmt keine Funktion als Verwahrer, Lagerhalter oder Versicherer der Produkte auf der Baustelle und ist nicht verpflichtet, verlorene, gestohlene oder beschädigte Produkte zu ersetzen, zu reparieren oder zu entschädigen.
Vom Kunden gewünschte Ersatzlieferungen werden zu den jeweils gültigen Preisen von Padel Galis sowie zuzüglich der entsprechenden Nebenkosten berechnet.
Verzögerungen infolge von Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Verschlechterung oder fehlender Zugänglichkeit der Produkte gelten als vom Kunden verursachte Verzögerungen.
Diese Bestimmung beschränkt nicht die Haftung von Padel Galis für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.11 Mitteilung über die Fertigstellung
Sobald Padel Galis die Montagearbeiten als abgeschlossen ansieht, wird der Kunde schriftlich – einschließlich per E-Mail mit Empfangsbestätigung – informiert, damit das Montageabnahmeprotokoll unterzeichnet werden kann.
8.12 Prüfungsfrist des Kunden
Der Kunde verfügt über drei (3) Kalendertage ab Zugang der Fertigstellungsmitteilung, um die Montage zu überprüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Montage als vollständig, vertragsgemäß und für den vorgesehenen Zweck geeignet abgenommen, ohne dass ein gesondertes Abnahmeprotokoll erforderlich ist.
8.13 Begründete Abnahmeverweigerung
Ist der Kunde der Auffassung, dass die Arbeiten unvollständig sind oder Mängel aufweisen, hat er dies innerhalb derselben Frist schriftlich mitzuteilen und die Gründe sowie die festgestellten Mängel eindeutig zu beschreiben.
8.14 Mängelbeseitigung durch Padel Galis
Padel Galis wird die vom Kunden gemeldeten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend deren Art beheben.
8.15 Zweite Prüfung und endgültige Abnahme
Nach Beseitigung der festgestellten Mängel informiert Padel Galis den Kunden erneut, damit dieser eine zweite Prüfung durchführen kann.
Der Kunde verfügt hierfür über drei (3) Kalendertage.
In dieser Phase können keine weiteren Mängel geltend gemacht werden, die nicht bereits in der ursprünglichen Mängelliste aufgeführt wurden.
9.2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für das Produkt und schließt ausdrücklich sämtliche Kosten für Demontage, Montage oder Transport aus.
Damit der Kunde die Garantie geltend machen kann, muss er in jedem Fall Rechnung und/oder Bestellung, den Nachweis der vollständigen Zahlung sowie präzise Fotos des reklamierten Mangels vorlegen.
9.3. Offensichtliche Mängel und Rücksendungen
Pádel Galis übernimmt keine Haftung für offensichtliche Schäden oder Mängel, die nicht schriftlich gemeldet wurden, bevor das Produkt manipuliert oder bearbeitet wurde.
Rücksendungen von Materialien, die nicht ordnungsgemäß verpackt und in einwandfreiem Zustand sind, werden nicht akzeptiert.
9.4. Fälle des Garantieverlusts
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
• Unsachgemäße Verwendung und/oder ungeeignete Lagerung des Produkts.
• Unsachgemäße Handhabung oder fehlerhafte Installation entgegen den Herstellervorgaben.
• Schäden durch äußere Einflüsse, einschließlich schädlicher oder korrosiver Chemikalien.
• Mangelhafte Wartung oder fehlende Reinigung.
• Verwendung von Ersatzteilen oder Wartungsmaterialien, die nicht vom Hersteller geliefert wurden.
• Mängel an den Bauarbeiten, Fundamenten oder anderen Elementen, die zu einer fehlerhaften Installation führen können.
• Beleuchtungsprobleme aufgrund fehlerhafter Elektroinstallation.
9.5. Spezifische Ausschlüsse in Bezug auf Kunstrasen
Von der Garantie für Kunstrasen ausdrücklich ausgeschlossen sind:
a. Schäden oder Verformungen aufgrund einer Lagerung von mehr als sechs (6) Monaten oder Lagerung unter ungeeigneten Bedingungen, einschließlich nicht überdachter Bereiche, Regen, Feuchtigkeit oder Sonneneinstrahlung.
b. Ungewöhnliche Verschiebungen des Rasens aufgrund glatter, polierter oder glänzender Untergründe. Die Untergründe müssen wasserdurchlässig sein oder eine Mindestrauheit aufweisen.
c. Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Rasenrollen. Das Entladen muss zwingend mit Teleskoplader oder Gabelstapler erfolgen.
d. Schrumpfung oder Ausdehnung des Rasens aufgrund von Umweltbedingungen, Materialtyp oder glatten bzw. polierten Untergründen. Ebenfalls nicht von der Garantie umfasst sind Maßabweichungen aufgrund eines geringeren Sandniveaus als im technischen Datenblatt angegeben.
e. Unzureichende Wartung des Rasens. Der verwendete Sand muss silikathaltig SiO₂ 92 %, natürlich, ungequetscht, gewaschen und gesiebt sein. Regelmäßige Nachfüllungen und Bürstungen müssen durchgeführt werden, um die vorgeschriebenen technischen Werte und eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten.
f. Schmelzen oder irreversible Veränderungen der Fasern, die zu einer irreversiblen Ausdehnung oder Schrumpfung der Trägerschicht führen.
10. STORNIERUNGSRICHTLINIE
Im Falle einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist Pádel Galis berechtigt, 100 % des vom Kunden geleisteten Anzahlungsbetrags als Vertragsstrafe und Schadensersatz einzubehalten.
In jedem Fall können Installationen oder Materialien, die nicht standardmäßig sind und speziell für den Kunden angepasst wurden, nicht storniert werden.
11. HAFTUNG
Pádel Galis haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung, einer nicht autorisierten Installation, unsachgemäßen Handhabung oder unzureichenden Wartung des Produkts ergeben.
In keinem Fall kann der Kunde von Pádel Galis entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und/oder Reputationsschäden verlangen.
Ebenso haftet Pádel Galis nicht für Verzögerungen, die durch Logistikdienstleister, Zollbehörden oder externe Umstände verursacht werden.
Pádel Galis handelt ausschließlich als Verkäufer des Produkts. Es liegt in der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung des Kunden zu prüfen und sicherzustellen, dass das Produkt für Installation, Nutzung und Betrieb gemäß den lokalen, kommunalen, regionalen, nationalen oder internationalen Vorschriften am Bestimmungsort geeignet ist.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle technischen, rechtlichen und administrativen Prüfungen durchzuführen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Installation des Padelplatzes allen geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, wobei Pádel Galis von jeglicher Haftung aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen freigestellt wird.
Die maximale Gesamthaftung von Pádel Galis im Zusammenhang mit Verlusten oder Schäden, die sich aus dem Verkauf und der Installation einer Bestellung oder im Zusammenhang damit ergeben, darf in keinem Fall den Betrag überschreiten, der als Verkaufs- und Installationspreis erhalten wurde.
12. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
12.1. Die Gültigkeit jedes Angebots beträgt dreißig (30) Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde darüber informiert wurde, dass es verfügbar ist. Nach Ablauf dieser Frist ohne ausdrückliche Annahme durch den Kunden verfällt das Angebot.
12.2. Im Falle einer Finanzierung ist die Bestätigung des entsprechenden Angebots von der Zustimmung des von Pádel Galis bereitgestellten Finanzinstituts abhängig.
12.3. Die Preise enthalten weder Mehrwertsteuer noch sonstige anwendbare Steuern. Der Rechnungsbetrag muss dem angebotenen Betrag entsprechen, einschließlich aller Änderungen am ursprünglichen Angebot und/oder Kundenauftrag.
12.4. Die in dieser Bestellung enthaltenen Waren bleiben Eigentum von Pádel Galis, bis der Käufer den vollständigen Betrag bezahlt hat.
Im Falle der Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum kann Pádel Galis entweder die Zahlung verlangen oder die Waren zurückfordern, wobei sämtliche Transportkosten und eine mögliche Wertminderung vom Käufer zu tragen sind.
Bis zum Eigentumsübergang muss der Käufer die Waren in gutem Zustand halten und eindeutig identifizierbar aufbewahren.
Pádel Galis behält sich das Recht vor, den Endempfänger nicht bezahlter Waren zu kontaktieren, um diese zurückzuerlangen.
13. GEISTIGES EIGENTUM
Designs, Pläne, Fotografien, Renderings, technische Dokumentationen und grafisches Material, die von Pádel Galis bereitgestellt werden, sind ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Pádel Galis weder reproduziert noch weitergegeben werden.
14. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
14.1. Im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen informiert Pádel Galis den Kunden als Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Unterzeichner dieser Allgemeinen Bedingungen sowie gegebenenfalls besonderer Bedingungen darüber, dass diese Daten ausschließlich verarbeitet werden, um die beauftragten Dienstleistungen, einschließlich Vermessung, Installation und/oder Renovierung im Zusammenhang mit den vom Kunden beauftragten Produkten und/oder Artikeln, zu verwalten, bereitzustellen, auszuführen und zu bewerten. Die Verarbeitung dieser Daten durch Pádel Galis basiert auf der Durchführung eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags; die Nichtbereitstellung dieser Daten kann die Vertragsdurchführung unmöglich machen.
14.2. Ebenso informiert Pádel Galis den Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften darüber, dass seine Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, außer mit ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Verpflichtung. Die Daten werden gespeichert, bis ihre Löschung verlangt wird, und anschließend für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gemäß Handels-, Buchhaltungs- und Steuerrecht oder anderen anwendbaren Vorschriften.
14.3. Der Kunde kann unter anderem seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem er eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder Post an Pádel Galis sendet.
14.4. Zur Ausübung dieser Rechte und zur Gewährleistung der Identifikation des Antragstellers ist der Anfrage eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gegebenenfalls der Ausländeridentifikationsnummer beizufügen.
14.5. Ebenso hat der Kunde das Recht, eine Beschwerde bei der Spanischen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn er der Ansicht ist, dass seine Daten unangemessen verarbeitet wurden.
14.6. In jedem Fall verpflichtet sich Pádel Galis, die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zu den Zwecken des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Bedingungen und gegebenenfalls besonderer Bedingungen zu verarbeiten, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, auch nicht zu Aufbewahrungszwecken. Ebenso verpflichtet sich Pádel Galis, sämtliche Sicherheits-, Vertraulichkeits- und Organisationsmaßnahmen anzuwenden, die erforderlich sind, um die Integrität dieser personenbezogenen Daten zu gewährleisten, ihre Veränderung, ihren Verlust, ihre unbefugte Verarbeitung oder ihren unbefugten Zugriff zu verhindern, wobei Art der Daten und bestehende Risiken berücksichtigt werden. Diese Verpflichtungen gelten ebenfalls für Mitarbeiter und/oder Subunternehmer, die der Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
15. GERICHTSSTANDSKLAUSEL
15.1. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag sowie sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand, seiner Durchführung oder seinem Zustandekommen ergeben, unterliegen dem Recht des Königreichs Spanien und werden entsprechend ausgelegt, ohne Anwendung von Kollisionsnormen oder Rechtswahlgrundsätzen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen könnten.
15.2. Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte jeglicher Art zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fragen zu seinem Bestehen, seiner Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Nichterfüllung oder Beendigung, unterliegen ausdrücklich und ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Valencia, Spanien, wobei die Parteien auf jeden anderen Gerichtsstand verzichten, der ihnen zustehen könnte.
16. UNTERSCHRIFT
Dieses Dokument, das mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet wird, die den Anforderungen der Verordnung EU Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt entspricht, ist für die Parteien vollständig gültig und verbindlich und hat denselben Beweiswert wie eine handschriftliche Unterschrift.